: AGB

VERKAUFSBEDINGUNGEN – AGB

(Stand 1.Oktober 2019)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und Margit Winter e.U. (nachfolgend Winter, Verkäufer, ich) abgeschlossen werden. Der Vertrag kommt mit Unterschrift des Käufers und Winter zustande, wobei eine auch teilweise Annahme der Bestellung berechtigt ist. Mit Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB´s. Diese AGB´s gelten auch für sämtliche weitere Aufträge und Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn nicht gesondert mündlich oder schriftlich darauf hingewiesen wurde, als vereinbart.

1.2. Entgegenstehende, in unseren AGB´s nicht enthaltene, abweichende und neue Bedingungen des Vertragspartners erkenne ich nicht an, es sei denn, Winter hätte schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Preise

2.1. Alle von mir genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Endbetrag ist inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

2.2.Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nicht anders vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.

2.3. Kosten der Nebenleistungen wie Verpackung, Versicherung, Anlieferung und Montage, sowie für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien werden gesondert berechnet, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart. Die Kosten für die kundenseitig zu erbringenden Leistungen sind in meinen Preisen nicht enthalten.

3. Zahlungsbedingungen

Der Käufer muss bei Vertragsabschluss 30% der Auftragssumme als Anzahlung leisten. Weitere 60% der Auftragssumme sind vor der Lieferung fällig, die restlichen 10% prompt nach Lieferung. Bei Waren die keiner Montage bedürfen sind die restlichen 70% der Auftragssumme vor der Lieferung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von Winter genannte Konto spesenfrei innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum durchzuführen. Skontoabzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt.

4. Zahlungsverzug des Käufers

4.1. Bei jeglichem Zahlungsverzug des Käufers ist Winter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz per anno zu verrechnen, anfallende Mahn- und Inkassospesen werden vom Kunden ersetzt.

4.2. Bei Annahmeverzug des Käufers ist Winter berechtigt einen Lagerzins in Höhe der Lagerkosten bei einem Spediteur weiter zu verrechnen.

5. Kostenvoranschläge

5.1. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Verkäufer nicht zur Annahme des Antrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.

Planungsleistungen sind, wenn nicht anders vereinbart immer entgeltlich. Dieses Entgelt wird je nach Ausmaß der Auftragserteilung teilweise oder gesamt von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An Kostenvoranschläge ist Winter 30 Tage ab Abgabedatum gebunden.

5.2. Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit Winters liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird Winter den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerung nicht akzeptieren, behält sich Winter vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum von Winter. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

7. Lieferung und Montage

7.1. Liefertermine sind prinzipiell unverbindlich. Winter ist jedoch bestrebt die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Der Liefertermin kann insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch höhere Gewalt, durch Verkehrssituationen oder ähnliche Ereignisse verzögert werden. Nur im Fall eines vom Verkäufer selbst verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Käufer frei unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls vier Wochen unterschreiten darf und schriftlich erfolgen muss, vom Vertrag zurückzutreten, andere bzw. darüber hinaus gehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenerst sind ausgeschlossen.

7.2. Die Lieferung und Montage wird vom Fachpersonal meinen Partnerfirmen laut Bestellung durchgeführt. Zusätzliche Montagearbeiten werden gegen gesonderte Verrechnung der Regiekostensätze für Arbeits- und Wegzeit verrechnet. Der Käufer bestätigt durch Unterzeichnung des Lieferscheins die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und mangelfreie Übernahme der Ware.

7.3. Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen sowie die Urheberrechte daran verbleiben Winters Eigentum. Ohne meiner schriftlichen Zustimmung dürfen diese weder kopiert, noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf Winters Verlangen unverzüglich zurück zu geben. Der Verkäufer ist berechtigt Bilder von den erbrachten Leistungen und gelieferten Waren anzufertigen und diese für Werbe- und Marketingmaßnahmen zu verwenden. Dies unter Beachtung der Personenschutzbestimmungen des Datenschutzgesetzes.

8. Gewährleistung

Die Ware ist bei Lieferung/Abholung unverzüglich vom Kunden auf Mängel zu untersuchen.  Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen ab Übernahme, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich an Winter zu übermitteln, verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung ebenfalls schriftlich bekannt zu geben, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Zurückbehaltung des Werklohnes aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Abgesehen von jenen Fällen, in den von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich Winter von, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Sämtliche Mängelrügen des Käufers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich an mich übermittelt werden.

9. Haftung

Eine Haftung meinerseits für Schäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschäden oder ähnlichen, ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz meinerseits bzw. von Personen, für die wir einzusehen haben, beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Fritte aus dem Titel Produkthaftung im Sinn des PHG gegen Winter richten, sind aufgeschlossen, es ei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in Winters Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie sämtliche Verpflichtungen des Verkäufers ist der Geschäftssitz des Verkäufers, selbst dann, wenn die Übergabe der Ware bzw. die Leistungserbringung vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

10.2. Für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entstehenden Rechtsstreitigkeiten, wird die Zuständigkeit des sachlich und örtliche für den Geschäftssitz des Verkäufers zuständigen Gerichtes vereinbart.

10.3. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Ansprüche unterliegen dem österreichischen Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.